Loyvero

Vorgeschlagener Rahmen nach Artikel 28

Vorgeschlagener Auftragsverarbeitungsvertrag

Version: Loyvero-DPA-2026-07-01-v1 · Gültig ab: 1. Juli 2026

Ein nicht bindender öffentlicher Rahmen nach Artikel 28 DSGVO. Er ist kein Angebot, Annahmemechanismus oder ausgeführter Vertrag und lädt nicht zur Einbeziehung ein.

1. Status, Gegenstand und Laufzeit

Dieses öffentliche Dokument ist ein vorgeschlagener, nicht bindender Rahmen nach Artikel 28 DSGVO für das Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter. Die Veröffentlichung unter /dpa ist kein Angebot, Annahmemechanismus, keine Unterzeichnung und keine Ausführung und lädt nicht zur Einbeziehung ein. Eine spätere bindende DPA muss gesondert erstellt und geprüft werden. Gegenstand wäre die Verarbeitung während einer künftigen Leistung und ihr kontrollierter Rückgabe- oder Löschprozess.

2. Art, Zwecke und Verarbeitungsdetails

Loyvero verarbeitet Kundendaten für Konten und Anmeldung, Reward-Ansprüche und Einlösungen, optionale Profildaten, den Tag und Monat eines Geburtstags, Marketingeinstellungen, Reward- und Kampagnenaktivität sowie pseudonyme Kennungen zur Betrugsprävention. Die Zwecke sind Authentifizierung, Ausgabe und Anzeige von Rewards, Einlösungskontrolle, Servicenachrichten, Händlerverwaltung, Missbrauchsprävention und optionale Wallet-Pässe.

Betroffene sind Kunden, potenzielle Kunden und berechtigte Händlernutzer. Der Händler bestimmt Zweck, Rechtsgrundlage, Felder, Aufbewahrung, Kampagnenregeln und Weisungen. Loyvero verwendet Kundendaten des Händlers nicht für Werbung über mehrere Händler hinweg.

3. Dokumentierte Weisungen und Vertraulichkeit

Loyvero verarbeitet personenbezogene Daten nur nach dokumentierten Weisungen des Händlers, einschließlich einer späteren Vereinbarung, Bestellung, konfigurierter Einstellungen und gültiger schriftlicher Weisungen. Loyvero informiert den Händler, wenn eine Weisung nach seiner Einschätzung gegen die DSGVO verstößt, sofern das Gesetz diese Information nicht verbietet. Zur Verarbeitung befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

4. Technische und organisatorische Maßnahmen

Zu den verifizierten Maßnahmen gehören authentifizierte Kunden- und Händlerzugänge, rollenbezogene Händlerverwaltung, Rate-Limiting für öffentlichen Support, pseudonyme aus der Netzwerkadresse abgeleitete Kennungen für die Betrugsprävention und der für Hosting, Speicherung, Authentifizierung, E-Mail und Wallet-Dienste erforderliche Providerzugang. Eine nicht bestätigte Zertifizierung, Verschlüsselungsspezifikation oder Verfügbarkeitszusage wird nicht behauptet.

5. Unterstützung und Sicherheitsvorfälle

Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung leistet Loyvero angemessene Unterstützung bei Betroffenenrechten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Sicherheitsanforderungen, Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden. Der Händler entscheidet über Kundenanfragen und beantwortet sie. Loyvero informiert den Händler über eine bestätigte relevante Datenschutzverletzung ohne unangemessene Verzögerung, nachdem Loyvero davon Kenntnis erlangt hat, vorbehaltlich der verfügbaren Informationen und des anwendbaren Rechts.

6. Unterauftragsverarbeiter und Änderungen

Der Händler erteilt eine allgemeine Genehmigung für die aktuellen Unterauftragsverarbeiter in Anlage 3. Loyvero kündigt eine beabsichtigte Ergänzung oder Ersetzung über einen geeigneten Händlerkanal an. Der Händler kann innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist einen begründeten und konkreten datenschutzrechtlichen Einwand erheben. Die Parteien suchen eine angemessene Lösung; die Folgen eines ungelösten Einwands müssen in der späteren Vereinbarung geregelt werden. Eine automatische Zustimmung oder eine nicht verifizierte Transfergarantie wird nicht zugesagt.

7. Internationale Übermittlungen

Die Anbieter und Integrationen sind in Anlage 3 aufgeführt. Verarbeitungsort und Übermittlungsmechanismus sind nicht für jeden Anbieter und jede Konfiguration bestätigt. Anlage 4 vermerkt daher „nicht bestätigt“ und behauptet weder einen Angemessenheitsbeschluss noch Standardvertragsklauseln oder eine andere Garantie. Vor einer Übermittlung müssen Anbieterbedingungen, Ort und der anwendbare Mechanismus nach Kapitel V DSGVO geprüft werden.

8. Informationen und Audits

Loyvero stellt angemessene Informationen bereit, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten eines Auftragsverarbeiters erforderlich sind, und unterstützt gesetzlich erforderliche Audits nach Artikel 28. Einzelheiten zu Vertraulichkeit, Sicherheit, angemessener Vorankündigung, Umfang und Kosten müssen in einer späteren Vereinbarung festgelegt werden. Die Veröffentlichung dieser DPA ist kein Nachweis, dass ein bestimmter Händler sie angenommen hat.

9. Rückgabe und Löschung

Nach Ende der Leistung folgt Loyvero der dokumentierten Wahl des Händlers zur Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten, sofern Unions- oder Mitgliedstaatenrecht keine Speicherung verlangt. Ein universelles Exportformat, Exportfenster, Löschplan für Backups oder Zeitraum für ausstehende Rewards ist in der aktuellen Implementierung nicht bestätigt und wird hier nicht versprochen.

10. Pflichten des Händlers als Verantwortlicher

Der Händler muss eine Rechtsgrundlage schaffen, einen Artikel-13/14-Hinweis bereitstellen, sich und seinen Datenschutzkontakt vor der Erhebung identifizieren, Rechte erfüllen, Felder minimieren, die Aufbewahrung und Kampagnen korrekt konfigurieren, rechtmäßige Weisungen erteilen, seine Zugänge sichern und die Berechtigung seiner Mitarbeiter und Inhalte gewährleisten. Marketingeinwilligung darf keine Voraussetzung für gewöhnliche Rewards sein.

Anlage 1 — Verarbeitungsdetails

Gegenstand: Betrieb und Verwaltung des QR-Loyalitätsprogramms des Händlers. Dauer: vereinbarte Leistungsdauer zuzüglich des dokumentierten Rückgabe- oder Löschprozesses. Datenkategorien: E-Mail-Adresse, optionale Profildaten, Tag und Monat des Geburtstags, Marketingeinstellungen, Reward-, Kampagnen- und Einlösedaten, pseudonyme Betrugskennung, empfangene User-Agent-Daten und Händlerkontodaten. Betroffene: Kunden, potenzielle Kunden und Händlernutzer. Vorgänge: Erhebung, Authentifizierung, Speicherung, Abruf, Anzeige, Reward-Ausgabe, Validierung, Service-E-Mail, Sicherheit sowie Rückgabe oder Löschung.

Anlage 2 — Sicherheitsmaßnahmen

Bestätigt sind zugangsgeschützte Kunden- und Händlerabläufe, rollenbezogene Verwaltung, Rate-Limiting, Betrugspräventionskennungen, Providerzugriffskontrollen und die Trennung der Kundenprogramme. Ein vollständiger Sicherheitskatalog, eine Zertifizierung, eine feste Log-Aufbewahrung oder eine bestimmte Verschlüsselungsspezifikation ist nicht verifiziert und wird nicht zugesagt.

Anlage 3 — Aktuelle Unterauftragsverarbeiter

Supabase (Datenbank, Authentifizierungsunterstützung und Objektspeicher); Resend (Zustellung transaktionaler E-Mails); Replit (Hosting/Runtime und, wenn konfiguriert, Connector-Proxy); Apple (Apple-Wallet-Ausstellung bei Aktivierung); Google (Google-Wallet-Ausstellung bei Aktivierung). Jeder Anbieter wird nur für die relevante aktivierte Funktion eingesetzt.

Anlage 4 — Übermittlungsmechanismen

Für diese Anlage ist kein bestimmter Übermittlungsmechanismus bestätigt. Verarbeitungsort, Angemessenheit, Standardvertragsklauseln und andere Garantien nach Kapitel V DSGVO müssen für die jeweilige Bereitstellung geprüft werden. Aktuelle verfügbare Informationen können bei hello@loyvero.com erfragt werden.

Loyvero-Auftragsverarbeitungsvertrag